Rechtsprechung
BVerfG, 14.12.1988 - 1 BvR 1578/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bestellung eines Prozesspflegers für das Verfassungsbeschwerde-Verfahren - Verfassungsmäßigkeit der Kostenvorschußerhebung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VerfGH Bayern, 28.10.1988 - 51-VI-88
- BVerfG, 14.12.1988 - 1 BvR 1578/88
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83
Solange II
Auszug aus BVerfG, 14.12.1988 - 1 BvR 1578/88
Soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG rügt und sich damit ersichtlich auf die jüngere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur .Vorlagepflicht deutscher Obergerichte gegenüber dem Europäischen Gerichtshof nach Art. 177 des EWG-Vertrages beruft (vgl.'BVerfGE 73, 339 ; 75, 223), verkennt er, daß die in den einzelnen Gründungsverträgen der Europäischen Gemeinschaften vorgesehenen Vorlageverfahren an den Europäischen Gerichtshof nur die Gültigkeit oder Auslegung der dort jeweils genannten gemeinschaftsrechtlichen Akte betreffen (vgl. neben Art. 177 "des EWG-Vertrages noch Art. 4-1 des EGKS-Vertrages sowie Art. 150 des Euratom-Vertrages). - BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85
Kloppenburg-Beschluß
Auszug aus BVerfG, 14.12.1988 - 1 BvR 1578/88
Soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG rügt und sich damit ersichtlich auf die jüngere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur .Vorlagepflicht deutscher Obergerichte gegenüber dem Europäischen Gerichtshof nach Art. 177 des EWG-Vertrages beruft (vgl.'BVerfGE 73, 339 ; 75, 223), verkennt er, daß die in den einzelnen Gründungsverträgen der Europäischen Gemeinschaften vorgesehenen Vorlageverfahren an den Europäischen Gerichtshof nur die Gültigkeit oder Auslegung der dort jeweils genannten gemeinschaftsrechtlichen Akte betreffen (vgl. neben Art. 177 "des EWG-Vertrages noch Art. 4-1 des EGKS-Vertrages sowie Art. 150 des Euratom-Vertrages). - BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59
Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im …
Auszug aus BVerfG, 14.12.1988 - 1 BvR 1578/88
Gerade dann aber ist es berechtigt, durch die Aufforderung zur Vorschußzahlung den Antragsteller nochmals eindringlich von der Durchführung des Verfahrens abzumahnen (vgl. zum Ganzen BVerfGE 10, 264 >268 f.<).
- BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BVerfG, 14.12.1988 - 1 BvR 1578/88
Das Verbot, den Weg zu den Gerichten in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren, kann auch als Ausfluß des Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. hierzu BVerfGE 41, 23 >25 ff.<) und damit einer bundesverfassungsrechtlichen Rechtsverbürgung angesehen werden, die auch für das Verfassungsbeschwerdeverfahren vor dem Landesverfassungsgericht Geltung beansprucht (BVerfGE 13, 132 >14O<). - BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60
Bayerische Feiertage
Auszug aus BVerfG, 14.12.1988 - 1 BvR 1578/88
Das Verbot, den Weg zu den Gerichten in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren, kann auch als Ausfluß des Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. hierzu BVerfGE 41, 23 >25 ff.<) und damit einer bundesverfassungsrechtlichen Rechtsverbürgung angesehen werden, die auch für das Verfassungsbeschwerdeverfahren vor dem Landesverfassungsgericht Geltung beansprucht (BVerfGE 13, 132 >14O<). - BVerfG, 17.06.1953 - 1 BvR 668/52
Armenanwalt
Auszug aus BVerfG, 14.12.1988 - 1 BvR 1578/88
c) Eine auf das Fehlen der Voraussetzungen der §§ 114 ff. ZPO gestützte Ablehnung eines Prozeßkostenhilfegesuchs im -Einzelfall stellt regelmäßig auch keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes oder des Grundrechts auf rechtliches Gehör dar (BVerfGE 2, 336 >341< zum früheren Armenrechtsverfahren).
- BSG, 07.09.2022 - B 6 KA 11/21 R
Vertragsärztliche Versorgung - Widerspruchsverfahren im Verfahren zur …
Dort hat das BVerfG den früheren Art. 24 Bayerisches Kostengesetz, der für das verwaltungsgerichtliche Verfahren eine Vorschusspflicht des Rechtsuchenden vorsah und für den Fall der Nichtzahlung anordnete, dass der entsprechende Rechtsbehelf als zurückgenommen gilt, mit Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 103 Abs. 1 GG als vereinbar angesehen (Beschluss vom 12.1.1960 - 1 BvL 17/59 = BVerfGE 10, 264, 268 f; vgl auch BVerfG Beschluss vom 14.12.1988 - 1 BvR 1578/88 - juris RdNr 7 - zu der früheren in Art. 22 Abs. 1 des Gesetzes über den bayerischen Verfassungsgerichtshof vorgesehenen Möglichkeit zur Auferlegung eines Kostenvorschusses) . - SG Karlsruhe, 24.02.2016 - S 4 KA 2628/14
Vertragszahnärztliche Versorgung - Frist für Zahlung der Widerspruchsgebühr nach …
Vorschriften, welche eine Vorschusspflicht des Rechtssuchenden vorsehen, seien mit Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich auch dann vereinbar, wenn sie für den Fall der Nichteinzahlung anordnen, dass der entsprechende Rechtsbehelf als zurückgenommen gelte (mit Hinweis auf BVerfG vom 14.12.1988 - 1 BvR 1578/88 -).Vorschriften, die eine Vorschusspflicht des Rechtssuchenden vorsehen, sind mit Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich auch dann vereinbar, wenn sie für den Fall der Nichteinzahlung anordnen, dass der entsprechende Rechtsbehelf als zurückgenommen gilt (so bereits BVerfG, Beschluss vom 12.01.1960, 1 BvL 17/59 = BVerfGE 10, 264, 268 f., vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14.12.1988, 1 BvR 1578/88, juris, Rn. 7).
- SG Aachen, 03.03.2010 - S 7 KA 2/09
Vertragsarztangelegenheiten
aa) Vorschriften, die eine Vorschusspflicht des Rechtssuchenden vorsehen, sind mit Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich auch dann vereinbar, wenn sie für den Fall der Nichteinzahlung anordnen, dass der entsprechende Rechtsbehelf als zurückgenommen gilt (so bereits BVerfG, Beschluss vom 12.01.1960, 1 BvL 17/59 = BVerfGE 10, 264, 268 f., vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14.12.1988, 1 BvR 1578/88, juris, Rn. 7). - LSG Baden-Württemberg, 08.11.2016 - L 5 KA 3146/16 Dabei sind Vorschriften, die eine Vorschusspflicht des Rechtsuchenden verlangen auch dann mit Art. 19 Abs. 4 GG und Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich vereinbar, wenn sie für den Fall der Nichteinzahlung davon ausgehen, dass der entsprechende Rechtsbehelf als zurückgenommen gilt (so bereits BVerfG, Beschluss vom 12.01.1960, - 1 BvL 17/59 - BVerfG, Beschluss vom 14.12.1988, - 1 BvR 1578/88 -, beide in juris).